Übersicht
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die Allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden
Vereinbarungen - insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen - ist
eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der DI Kraus & Co. GmbH
erforderlich
Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von DI
Kraus & Co. GmbH bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch DI
Kraus & Co. GmbH.
Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet
werden.
Informationsunterlagen
Mit der Akzeptanz unserer AGB's stimmen Sie auch einer in unregelmäßigen
Abständen erfolgenden Zusendung von produktspezifischen und -bezogenen
Informationsunterlagen per E-Mail zu. Diese Zustimmung kann jederzeit per
E-Mail an office@dikraus.at , sowie
schriftlich, telefonisch oder per Fax widerrufen werden.
Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend.
Alle Preise verstehen sich inklusive österreichischer Mehrwertsteuer
zuzüglich Versandkostenanteil!
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der
schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die darin genannten Preise sind
verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende
Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug nach
Rechnungsstellung zu leisten. Der Vertragspartner von DI Kraus & Co. GmbH
hat sicherzustellen, dass eine Auslieferung entsprechend diesen Bedingungen
erfolgen kann. Wird eine Ratenzahlung vereinbart und bleibt der Kunde eine
Rate schuldig, so wird mit sofortiger Wirkung der gesamte Rechnungsbetrag
fällig. DI Kraus & Co. GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in
Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Österreichischen
Nationalbank zu berechnen.
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Lizenznehmer und
von DI Kraus & Co. GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet
worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse
zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von DI Kraus & Co. GmbH liegen,
so verlängert sich die Frist entsprechend. DI Kraus & Co. GmbH ist zur
Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und DI Kraus & Co. GmbH über die
Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen wurde. Der Lizenznehmer
hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer DI
Kraus & Co. GmbH gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag
kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers
wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des
Verzuges je vollendete Woche auf 1/2 v. H., maximal jedoch auf 5% des
betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt DI Kraus &
Co. GmbH bei Lieferverzögerungen nicht.
DI Kraus & Co. GmbH gewährleistet, daß die verkaufte Hardware zum Zeitpunkt
des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die
vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. DI Kraus & Co. GmbH
gewährleistet darüber hinaus die Übereinstimmung der dem Lizenznehmer
überlassenen Software mit den von DI Kraus & Co. GmbH im betreffenden
Datenblatt veröffentlichten Programmspezifikationen, sofern die Software auf
der zugehörigen Hardware entsprechend den Hersteller-Richtlinien installiert
wurde. Soweit dem Lizenznehmer Programme, Software, Interface etc. als
Fremdprodukte lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten
(Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt werden, übernimmt
DI Kraus & Co. GmbH hierfür keine Gewährleistung oder Haftung. Der
Lizenznehmer wird die Produkte unverzüglich nach Ablieferung bzw. Mitteilung
der Betriebsbereitschaft untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Fehler, wird er
diesen innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Mitteilung der
Betriebsbereitschaft schriftlich anzeigen und nach Wahl von DI Kraus & Co.
GmbH die Produkte zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereithalten oder
an DI Kraus & Co. GmbH zurücksenden. DI Kraus & Co. GmbH verpflichtet sich,
fehlerhafte Geräte nach eigener Wahl zu reparieren oder durch fehlerfreie
Geräte zu ersetzen, sofern die Geräte der jeweiligen Produktspezifikationen
betrieben und gemäß den Richtlinien von DI Kraus & Co. GmbH gepflegt worden
sind. DI Kraus & Co. GmbH verpflichtet sich, Software-Fehler, welche die
vertragsmäßige Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach Wahl
von DI Kraus & Co. GmbH und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die
Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur
Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers zu berichtigen. DI
Kraus & Co. GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software
unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft, daß alle Softwarefehler von DI Kraus
& Co. GmbH beseitigt werden können und daß die in der Software enthaltenen
Funktionen in allen vom Lizenznehmer gewählten Kombinationen ausführbar sind
und seinen Anforderungen entsprechen. Der Lizenznehmer gewährt DI Kraus &
Co. GmbH zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen von DI
Kraus & Co. GmbH erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der
Lizenznehmer diese, ist DI Kraus & Co. GmbH von der Gewährleistung befreit.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Lizenznehmer oder ein
Dritter ohne Zustimmung von DI Kraus & Co. GmbH Veränderungen irgendwelcher
Art oder Reparaturen an den Produkten vornimmt oder die Produkte unsachgemäß
behandelt. Der Lizenznehmer hat das Recht, bei Fehlschlagen der Reparatur
oder Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises bzw. bei Software eine
Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn zwischen DI Kraus & Co.
GmbH und dem Lizenznehmer über die Herabsetzung keine Einigung zustande
kommt, von dem entsprechenden Vertrag kostenfrei zurückzutreten. DI Kraus &
Co. GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß
DI Kraus & Co. GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht und der Lizenznehmer sichergestellt hat, daß diese Daten aus
Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dieses gilt nicht, soweit
in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird. DI Kraus & Co. GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in
Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen, die unter dem Absatz
Preise genannt wurden, gelten entsprechend. Der Lizenznehmer verpflichtet
sich, bei Stornierung eines Auftrages oder Vornahme einer Bestelländerung,
die zu einer Verzögerung der Auslieferung führt, auf Verlangen von DI Kraus
& Co. GmbH 5 % des betreffenden Auftragswertes zum Ausgleich DI Kraus & Co.
GmbH entstandener Kosten zu entrichten, falls er die Stornierung oder
Bestelländerung später als 14 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung
angegebenen Liefertermin veranlaßt. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens oder Nichteintritt eines Schadens bleibt
vorbehalten. Das Recht des Lizenznehmers, den Nachweis eines wesentlich
geringeren Schadens oder Nichteintritt eines Schadens zu führen, bleibt
unberührt.
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch DI Kraus & Co. GmbH auf den
Lizenznehmer/Käufer über.
DI Kraus & Co. GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten
bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller,
auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Der Lizenznehmer kann an den
gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Lizenznehmer wird DI Kraus & Co. GmbH
Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes Ihrer
Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte
gelten als Vorbehaltswaren von DI Kraus & Co. GmbH. Der Lizenznehmer ist,
sofern er seinen Zahlungsbedingungen gegenüber DI Kraus & Co. GmbH
nachkommt, zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der
Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Lizenznehmer auf das Eigentum von DI Kraus & Co.
GmbH hinweisen und DI Kraus & Co. GmbH unverzüglich benachrichtigen. Der
Lizenznehmer tritt an DI Kraus & Co. GmbH schon jetzt sicherungshalber alle
ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung und der Geschäftsbeziehung zu
seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/Weitervermietung
zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten
Produkte ab. Der Lizenznehmer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet,
die abgetretenen Forderungen einzuziehen. DI Kraus & Co. GmbH kann den
Abnehmern des Lizenznehmers die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der
Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist DI
Kraus & Co. GmbH jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen;
hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. DI Kraus & Co. GmbH wird die
Sicherheiten auf Wunsch des Lizenznehmers insoweit freigeben, als ihr Wert
alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
DI Kraus & Co. GmbH haftet gegenüber dem Vertragspartner für sämtliche sich
ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter
Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
- Vorsatz, Produkthaftung:
Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer
Verletzung von Leib und Leben haftet DI Kraus & Co. GmbH nach den
gesetzlichen Vorschriften.
-
Grobe Fahrlässigkeit:
Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von DI Kraus & Co.
GmbH auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese
Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von
DI Kraus & Co. GmbH verursacht wurde.
-
Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DI Kraus & Co. GmbH nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder
der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den
typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Verschuldungsunabhängige Haftung:
-
Bei verschuldensunabhägiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften,
anfängliche Unmöglichkeit sowie während des Verzuges eintretende
Unmöglichkeit ist die Haftung von DI Kraus & Co. GmbH ebenfalls auf den
typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Wiederbeschaffung von Daten:
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet DI Kraus & Co. GmbH nur, wenn der
Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne
ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand
reproduzierbar sind.
Der Lizenznehmer kann gegen Ansprüche von DI Kraus & Co. GmbH nur dann
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die
Gegenforderung des Lizenznehmers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Der Lizenznehmer kann die ihm aus dem Vertrag zustehenden
Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von DI Kraus & Co.
GmbH. übertragen.
Die Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihre übrigen Teilen gültig.
Die Daten des Lizenznehmers werden geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Datenschutzgesetztes zulässig bei DI Kraus & Co. GmbH gespeichert und
verarbeitet.
Gerichtsstand für beide Parteien ist A-2700 Wiener Neustadt